Fahren Sie voran.

Mit E-Antrieb und bis
zu 6.000€ Förderung*.

*Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.

E-Auto-Förderungsprogramm für Privatkunden mit sozialer Staffelung

Mit dem neuen E-Förderprogramm lohnt sich der Umstieg auf einen elektrischen BMW, MINI oder XPENG gleich doppelt:
Je nach Modell, Einkommen und Familiengröße sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.

Was wird gefördert – und wer profitiert?1

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugen mit batterieelektrischem Antriebsowie bestimmten Plug-in-Hybriden (z. B. Range-Extender).
Förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026 – die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung.
Worauf müssen Sie achten?
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
  • Der Förderantrag kann erst nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden.
  • Die Antragstellung muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung erfolgen.
  • Der Antrag wird eigenständig über ein zentrales Online-Portal der Bundesregierung gestellt (vsl. ab Mai 2026).
¹ Wichtiger Hinweis: Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um sorgfältige Prüfung, ob sie von der neuen staatlichen Förderung profitieren können. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde selbst verantwortlich. Maßgeblich wird die finale Förderrichtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

Soziale Staffelung

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.
Die Informationen zur E-Auto-Förderung werden laufend aktualisiert. Details finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums.
Ladesäule
Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf Klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Bundesministerium für Umwelt

Mehr Auswahl, mehr Möglichkeiten

Neben dem BMW iX1 sind auch weitere Modelle aus der BMW, MINI und XPENG E-Flotte förderfähig. Wenn Sie über den Umstieg auf Elektromobilität nachdenken, ist jetzt ein besonders guter Zeitpunkt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das passende Modell für Ihre Bedürfnisse zu finden – persönlich, kompetent und transparent.
Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!

BMW iX1

Jetzt von der staatlichen Förderung profitieren!

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Unser Angebot:

BMW iX1 eDrive20
Schwarz uni

Ausstattung:
- BMW Live Cockpit Plus mit BMW Curved Display
- BMW Operating System 9 mit Navigation
- Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
- Sport-Lederlenkrad
- Parking Assistant inkl. Active Park Distance Control und Rückfahrkamera
- Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
- M Hochglanz Shadow Line
- BMW My Modes: PERSONAL, SPORT, EFFICIENT
- u.v.m.


Hinweis zur Leasing-Anzahlung und möglicher Förderung:

Dieses Leasingangebot beinhaltet eine einmalige Anzahlung.
Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Hofmann Automobile übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Die Förderbeantragung übernimmt der Kunde selbst.

Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.

Energieverbrauch (WLTP, kombiniert): 15,5 kWh/100km, CO2-Emissionen (WLTP, kombiniert): g/km,CO2-Klasse (WLTP, kombiniert): A, Spitzenleistung: 150 kW (204 PS), Antrieb: Elektro

Jetzt kontaktieren

Unser Angebot:

BMW iX1 eDrive20
Schwarz uni

Ausstattung:
- BMW Live Cockpit Plus mit BMW Curved Display
- BMW Operating System 9 mit Navigation
- Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
- Sport-Lederlenkrad
- Parking Assistant inkl. Active Park Distance Control und Rückfahrkamera
- Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
- M Hochglanz Shadow Line
- BMW My Modes: PERSONAL, SPORT, EFFICIENT
- u.v.m.


Hinweis zur Leasing-Anzahlung und möglicher Förderung:

Dieses Leasingangebot beinhaltet eine einmalige Anzahlung.
Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Hofmann Automobile übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Die Förderbeantragung übernimmt der Kunde selbst.

Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.

Energieverbrauch (WLTP, kombiniert): 15,5 kWh/100km, CO2-Emissionen (WLTP, kombiniert): g/km,CO2-Klasse (WLTP, kombiniert): A, Spitzenleistung: 150 kW (204 PS), Antrieb: Elektro

Nicht nur privat: Elektromobilität bietet auch im Business starke Vorteile

Mehr Spielraum für Elektro-Dienstwagen

Seit Juli 2025 gilt die 0,25-%-Regelung für Elektro-Dienstwagen auch für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro).
Dadurch können Ihre Mitarbeitenden auch hochwertigere E-Modelle steuerlich attraktiv als Dienstwagen nutzen – ideal für Unternehmen, die Nachhaltigkeit und moderne Mobilität fördern möchten.
Zusätzlich profitieren Betriebe von einer neuen Sonderabschreibung: Für rein elektrische Firmenfahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden,
sind 75 % Abschreibung im ersten Jahr möglich – ohne Höchstgrenze bei den Anschaffungskosten.

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