Fahren Sie voran.

Mit E-Antrieb und bis
zu 6.000€ Förderung*.

*Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.

Freiraum für die, die voranfahren: E-Mobilität mit neuen Vorteilen ab 2026.

Mehr Förderung, weniger Steuerlast: Entdecken Sie hier die wichtigsten Neuerungen zur E-Auto-Förderung für Privatpersonen und zur attraktiven 0,25 %-Regelung für elektrische Firmenwagen – schnell und verständlich erklärt.

So profitieren Privatkunden von der neuen Förderung:

  • Staatliche Zuschüsse für neue Elektrofahrzeuge und Hybrid-Modelle.
  • Förderfähig bei Kauf oder Leasing.
  • Förderung von 1.500 € bis 6.000 € möglich.
  • Sozial gestaffelte Unterstützung je nach Haushaltseinkommen.
  • Höhere Zuschüsse für Familien.
  • Antragstellung rückwirkend ab dem 01.01.2026 möglich.
  • Mehr finanzielle Planungssicherheit beim Wechsel zur Elektromobilität.
  • Steuerlich im Vorteil: Vollelektrische Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.

Entdecken Sie jetzt unsere attraktiven BMWi Modelle – bereits mit Fördervorteil kalkuliert.

BMW iX1

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Jetzt von der staatlichen Förderung profitieren!
BMW iX1 eDrive20: Energieverbrauch kombiniert (WLTP): 15,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert (WLTP): g/km, CO2-Klasse A

Was Sie zur neuen Förderung außerdem wissen sollten.

Was wird gefördert – und wer profitiert?¹

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmten Plug-in-Hybriden (z. B. Range-Extender).
Förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026 – die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung.

Worauf müssen Sie achten?

  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
  • Der Förderantrag kann erst nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden.
  • Die Antragstellung (vsl. ab Mai 2026) liegt beim Kunden und ist innerhalb von 12 Monaten nach Zulassung vorzunehmen.
¹Wichtiger Hinweis: Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um sorgfältige Prüfung, ob sie von der neuen staatlichen Förderung profitieren können. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde selbst verantwortlich. Maßgeblich wird die finale Förderrichtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

Soziale Staffelung

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.
Die Informationen zur E-Auto-Förderung werden laufend aktualisiert. Details finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums.

Ladesäule

Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf Klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Bundesministerium für Umwelt

Mehr Auswahl, mehr Möglichkeiten

Neben dem BMW iX1 sind auch weitere Modelle aus der BMW, MINI und XPENG E-Flotte förderfähig. Wenn Sie über den Umstieg auf Elektromobilität nachdenken, ist jetzt ein besonders guter Zeitpunkt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das passende Modell für Ihre Bedürfnisse zu finden – persönlich, kompetent und transparent.
Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!

Nicht nur privat: Elektromobilität bietet auch im Business starke Vorteile

Mehr Spielraum für Elektro-Dienstwagen

Seit Juli 2025 gilt die 0,25 %-Versteuerung für rein elektrische Dienstwagen – ideal für Unternehmen, die auf nachhaltige und moderne Mobilität setzen.

Ihre Vorteile mit einem Elektro-Dienstwagen:

  • Steuerliche Vorteile durch die 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € – auch bei Leasing.
  • 75 % Abschreibung im ersten Jahr für rein elektrische Firmenfahrzeuge – ohne Höchstgrenze bei den Anschaffungskosten.
  • Hochwertige E-Fahrzeuge als attraktiver Mitarbeiter-Benefit.
  • Mehr Effizienz im Fuhrpark: Keine Kfz-Steuer für reine E-Dienstfahrzeuge.
  • Planungssicherheit und spürbare steuerliche Entlastung für Ihr Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesfinanzministerium

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